Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung scharf kritisiert und abgelehnt. Die Richter führten auf, dass dieses Gesetz gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt. Außerdem, so der Richterspruch vom 02.03.2010 steht das Gesetz in keinem Verhältnis und ein Datenmissbrauch ist nicht auszuschließen.
Durch eine fehlende Datensicherung würden Unbefugte zu Daten über andere Personen bekommen. Auch gibt es keine Benachrichtigung welche Daten von den betroffenen Personen gespeichert werden. Die Bundesregierung sei auch mit dem Gesetz weit über die Richtlinie der Europäischen Union gegangen. So fordern die Richter die ersatzlose Löschung von personenbezogenen Daten von den Providern.
Die Gegner des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung haben also einen Sieg errungen. Sie bemängeln, dass seit 2008 Daten von Personen auf Vorrat gespeichert werden. So werden Kommunikationsdaten über Telefongespräche, die Benutzung von Handys und Emails gespeichert. Bei der Benutzung von Handys und schreiben einer SMS kann der Standort des Benutzers festgestellt werden. So können über diese gespeicherten Daten Profile über die Bürger erstellt werden. Jede geschäftliche Aktivität, jede Beziehung also das gesamte persönliche Leben kann nachvollzogen werden. Umfragen zu Folge wollen etwa 70 % der Bevölkerung dieses Gesetz nicht und lehnen somit eine Überwachung ab.
Die Reaktionen über die Ablehnung dieses Gesetzes stoßen bei Politikern wie beim BKA auf Unverständnis. Einige befürchten, dass es mit Recht und Ordnung in Deutschland vorbei sei. Betrüger und Verbrecher erhalten jetzt frei Bahn und eine Verfolgung ihrer Straftaten ist jetzt sehr schwierig. Einige Innenminister der Länder erklären, dass dieses Urteil einigen Menschen das Leben kosten wird, weil auf diese Datensammlung verzichtet wird. Der BKA erklärt in diesem Zusammenhang, dass mit dieser Datensammlung bis zu 80% von Straftaten im virtuellen Raum erfolgreich ermittelt wurde. Sie fordern die Regierung auf so schnell wie möglich ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen. Wie dann das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz bewertet bleibt abzuwarten.

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