Heutzutage hört und sieht man viel zum Thema Handy Bundles. Die einen halten so ein Paket aus unterschiedlichen Produkten für eine prima Möglichkeit jetzt sofort ihre Wunsch-Konsumgüter erhalten zu können ohne groß Bargeld locker machen zu müssen. Die anderen sehen darin die reinste Abzocke.
Es lässt sich sagen: Keine der beiden Seiten hat pauschal Recht. Die Kritiker solcher Handy Bundles haben zwar in der Hinsicht recht, dass letztendlich mehr Geld für das Gesamtpaket bezahlt wird, als würde man sich alle Leistungen einzelnen kaufen und monatlich einen Prepaidvertrag bezahlen würde, doch ganz so vereinfacht darf man die Sache auch nicht sehen. Schließlich erhält man hier tatsächlich ein Bundle von Produkte dass es zunächst für 0 Euro gibt.
Langfristig hängt normalerweise ein Handyvertrag (meist 24 Monate Laufzeit) mit daran. Hat der Konsument jedoch gerade nicht das passende Kleingeld für die Produkte von solchen Handy Bundles, so muss er das Bundle im Prinzip in direkter Konkurrenz mit einem Konsumentenkredit sehen. Und unter diesem Blickwinkel schneiden Handy Bundles doch in vielen Fällen gut ab.
Man sollte jedoch Wert darauf legen dass man alle Bestandteile eines solchen Handy Bundles auch tatsächlich gebrauchen kann. Weiß man als Verbraucher ohnehin schon von vorne herein, dass man mit der im Paket enthaltenen Gaming-Konsole ohnehin nichts anfangen kann, ist so ein Bundle mit Sicherheit die falsche Wahl, auch wenn andere Bestandteile vielleicht attraktiv sind. Besteht ein Handy Bundle aus zwei Handys mit Verträgen, so sollten man auch auf jeden Fall(!) doppelte Verwendung bzw. eine zweite Person für das zweite Handy haben. Andernfalls ist es tatsächlich eine große Geldverschwendung.
Interessant können auch Varianten sein, bei denen man sich ein Handy Bundle frei nach Schnauze zusammen stellen kann. Hier packt man sich einfach in den Warenkorb wonach einem gerade ist und erhält es zum Paketpreis von meisten 0 Euro + Vertrag oder sogar mit einer einmaligen Auszahlung.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung scharf kritisiert und abgelehnt. Die Richter führten auf, dass dieses Gesetz gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt. Außerdem, so der Richterspruch vom 02.03.2010 steht das Gesetz in keinem Verhältnis und ein Datenmissbrauch ist nicht auszuschließen.
Während es vor wenigen Jahren noch ein großer Luxus war, hat mobiles Internet das Handy heutzutage auf der ganzen Breite erreicht. Inzwischen sind die meisten neuen Mobiltelefone mit einer Zugriffsmöglichkeit auf das Internet ausgestattet oder gehören sogar zu der Klasse der so genannten Smartphones. Surfen ist damit fast genauso gut möglich wie am PC.
Stellen Sie sich vor, Sie zeichnen auf Ihrem Grafiktablett ihr neustes Werk und wollen es auf andere Computer im Netzwerk übertragen oder Drucken. Das Medium für den Datenaustausch sollte schnell sein, schließlich können Zeichnungen beachtliche Größen annehmen. Es sollte sicher sein, oder wollen Sie Ihr Bild gleich publik machen? Am besten, jeder Computer aus dem Netzwerk kann darauf zugreifen – genauso wie der Drucker. Es steht fest: Ein Netzwerk muss her. Entweder, Sie verlegen schier unendliche Meter von LAN Kabeln, die noch dazu undekorativ und verhältnismäßige teuer sind, oder Sie nutzen ein drahtloses Netzwerk. Das drahtlose Netzwerk verbindet Ihre PCs durch Strahlung im 2,4 ghZ Bereich, es ist also kein Kabelverlegen nötig. In dieses Netzwerk können Sie alle Computer (Sofern diese einen Wlan Adapter besitzen) und Wlan fähige Geräte (Smartphone etc.) einspeisen – sollten Sie einen fortgeschrittenes Grafiktablett haben, kann dieses eventuell auch in das Wlan. Die Einsatzmöglichkeiten eines Wlan sind dank moderner Router wie der
Gormiti, bekannte Spielfiguren aus Italien, kommen ab September diesen Jahres ins deutsche Fernsehen: 